Musik in meinen Ohren …
Musik beim Fahrrad fahren zu hören und Kopfhörer auf dem Fahrrad zu tragen ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Manch einer möchte dem Verkehrslärm entfliehen oder sich mit passender Musik zu sportlichen Höchstleistungen motivieren. Aber was sieht die Rechtslage vor?
Sind Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt?
Grundsätzlich scheint es kein Gesetz zu geben, das Kopfhörer beim Radfahren verbietet. Man kann sagen: Es ist erlaubt. Denn eigentlich gibt es zwischen der lauten Musik aus dem Autoradio und den Kopfhörern während der Fahrt mit dem Fahrrad keinen Unterschied.
Allerdings gebietet die Straßenverkehrsordnung, dass der Nutzer des Rades die Wahrnehmung der Umwelt bzw. des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen darf. Der Ton macht also die Musik. Beziehungsweise die Lautstärke macht den Unterschied. 1987 wurde das auch in einem Grundsatzurteil (Beschluss des OLG Köln Ss 12/87) festgestellt.
Risiko: Teilschuld – bei Kopfhörer auf dem Fahrrad
Außerdem kann dir dein Verhalten als fahrlässig vorgeworfen werden. Dies ist vor allem zivilrechtlich von Bedeutung, wenn die gegnerische Versicherung mit deiner eingeschränkten Wahrnehmung argumentiert. Und das fängt bei fehlender Beleuchtung oder eben Kopfhörern und lauter Musik an. Die Folge wäre eine Teilschuld oder ganz deutlich: Dein Anspruch auf Schadensersatz wird gesenkt.
Better Safe Than Sorry
Doch auch wenn man rein rechtlich gesehen auf der sicheren Seite ist, sollte man wenigstens im Straßenverkehr auf die Kopfhörer verzichten oder wenigstens „ein Ohr offen“ lassen. Der Gesundheit zuliebe.