Die häufigsten Irrtümer im Radverkehr

Lesezeit: 3 Minuten

Irrtümer im Radverkehr begegnen einem in vielen Situationen. Oft ist es die Kombination aus gefährlichem Halbwissen und Emotionen, die Situationen eskalieren lassen. Eines sei vorausgeschickt, bevor wir heikle Themen wie Vorfahrt, Überholen und Radwege behandeln wollen: Der 1. Paragraph der Straßenverkehrsordnung schreibt den Teilnehmern am Straßenverkehr eine „gegenseitige Rücksicht“ vor.

Vorfahrt haben und Vorfahrt bekommen sind demnach zwei verschiedene Dinge.

Gerade ob des angespannten Verhältnisses zwischen Auto- und Radfahrern sollte man sich diese einfache Vorschrift immer wieder vor Augen halten, bevor man sich auf’s Rad schwingt. Wir wollen hier ein paar „Verhaltensregeln“ anreißen, also Rechte aber auch Pflichten der Radfahrer. Sonderregelungen, die den meisten Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sind und deshalb oft für Frust und Unverständnis sorgen. Welche das sind, wollen wir hier kurz und verständlich erklären.

Darf ich mit dem Fahrrad verkehrt in die Einbahnstraßen fahren?

Verkehrszeichen-Nr. 1022-10 "Radfahrer frei"

Verkehrszeichen-Nr. 1022-10 „Radfahrer frei“

Jein. Einbahnstraßen dürfen, daher der Name, von motorisierten Fahrzeugen in nur eine Richtung befahren werden. Für Fahrräder gibt es eine Ausnahme. Ist die Einbahnstraße mit dem „Radfahrer frei“ gekennzeichnet, darf man mit dem Rad entgegen der eigentlich Fahrrichtung, auf der rechten Seite, die Straße befahren. Ohne dieses Zeichen, darf man auch mit dem Fahrrad, die Einbahnstraße nicht entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nutzen.

Darf ich mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Ja. Der Zebrastreifen ist ein populärer Zankapfel für alle Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer. Einerseits wird er von Radfahrern genutzt, um die Straße zu überqueren, andererseits versuchen sich manche Radfahrer geschmeidig durch die Menschenmengen zu schlängeln, die diese Fläche zur sicheren Überquerung der Straße nutzen.

Zebrastreifen

Grundsätzlich nicht verboten – Fahren auf dem Zebrastreifen

Viele vertreten die Meinung, dass man als Radfahrer absteigen muss, wenn man den Zebrastreifen benutzen möchte, um die Straßenseite zu wechseln. Doch das ist nicht korrekt. Der Zebrastreifen ist eine Fläche, die dem Fußgänger Vorfahrt gegenüber dem Verkehr auf der Straße ermöglicht. Wer mit dem Rad in den Genuss der Vorfahrt kommen will, muss das Fahrrad schieben. Doch ist es nicht grundsätzlich verboten, auf dem Fahrrad zu sitzen, während man den Zebrastreifen nutzt. Man hat in diesem Fall aber eben kein Recht auf Vorfahrt.

Andererseits gilt das Vorfahrtsrecht für die Fußgänger auf dem Zebrastreifen auch gegenüber Radfahrern. Es ist also nicht erlaubt, sich langsam durch die überquerenden Menschen zu schummeln.

Darf ich als Radfahrer Autos im Stau überholen?

Jein. Dies scheint einer der wichtigsten Irrtümer im Radverkehr zu sein. Viele halten es Der dichte Berufsverkehr ist  einer der wichtigsten Beweggründe, warum man auf das Fahrrad umsteigen sollte und entspannter zum Ziel zu gelangen. Was viele dabei übersehen, sind die Restriktionen, wenn es um das „Vorbeischlängeln“ geht, dass in vielen Fällen nämlich nicht erlaubt ist.

Zwar darf man als Radfahrer rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbei fahren, das allerdings nur, wenn diese auch wirklich stehen und dann nur mit mäßiger Geschwindigkeit. Das Rechts-Überholen sich bewegender Fahrzeuge ist generell nicht erlaubt. Es gibt für die Autofahrer auch keine Pflicht, eine Gasse für Radfahrer freizuhalten. Das Überholen zwischen zwei Spuren ist Radfahren grundsätzlich verboten.

Gibt es keinen Gegenverkehr, darf man als Radfahrer natürlich auch links überholen. In diesem Fall muss das überholte Fahrzeug sogar so lange warten, bis der Radfahrer den Überholvorgang abgeschlossen hat. Der Autofahrer darf nicht anfahren, solange sich links von ihm noch der überholende Radfahrer befindet.

Gibt es einen Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern?

Ja, natürlich. Grundsätzlich ist das Überholen von Radfahrern sehr deutlich geregelt. Der Mindestabstand zwischen Auto und Fahrrad muss 1,5 bis 2 Meter betragen. Geht man davon aus, dass ein Radfahrer selber 0,8 Meter Platz benötigt und einen Abstand von 0,8 Meter zum rechten Fahrbahnrand einhält, belegt der damit schon die komplette Breite einer Spur. Fährt der Radfahrer an parkenden Autos vorbei, sollte der Sicherheitsabstand nach Rechts sogar 1,5 bis 2 Meter betragen.

Was ist ein Fahrradverband?

Wer mit 15 anderen Radfahrern zusammenfährt und dies nach außen hin auch deutlich kennzeichnet, darf im Straßenverkehr als „ein Fahrzeug“ bzw. Fahrradverband agieren. So beschreibt es die StVO in § 27. Dadurch ergeben sich einige besondere Rechte für die Radgruppe. Wie z.B. die Befreiung von der Pflicht, den Radweg zu benutzen. Außerdem – und diese Freiheit ist freilich mit genügend Sorgfalt zu genießen – kann ein Verband geschlossen eine Ampelkreuzung überqueren, selbst wenn die Ampel im Laufe der Kreuzungsüberquerung auf Rot schaltet.

Do you want to allow tracking?