Fahrrad Beleuchtungsvorschriften

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Angepasste Fahrrad Beleuchtungsvorschriften seit August 2013

Ist die Realität bei den Fahrrad Beleuchtungsvorschriften endlich angekommen? War es noch vor dem ersten August 2013 vorgeschrieben, einen Dynamo mit Scheinwerfer und Rückleuchte zu betreiben, so wurde jetzt das Gesetz novelliert und auch Batterie Beleuchtung für den Straßenverkehr zugelassen. Jedoch mit Einschränkung.

Gesetzesnovelle nicht Praxisnah

Dem neuen Gesetzestext folgend ist es nun erlaubt, Batterie Beleuchtung mit einer Nennspannung von 6 Volt zu betreiben. Dieser Wert wird in der Praxis jedoch häufig überschritten – wie im Fall von Halogenleuchten. Diese nutzen meist eine höhere Nennspannung, weil mehr Batterien benötigt werden – meist 5 Stück.

Das Gegenteil gilt für LED’s. Diese nutzen in der Regel weniger Batterien, meistens 1-3,  damit wird die geforderte Spannung unterschritten. Also doch lieber auf einen Dynamo zurückgreifen? Nein, denn es gibt eine Lücke die bereits auch die Hersteller der Lampen erkannt haben.

„Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Batterie und Akku.“

Interessanterweise gilt die 6 Volt Einschränkung nicht für Akku betriebene Leuchtmittel. Übrigens der Grund weshalb viele Hersteller ihre Lampen als StVO konform ausweisen können – sie werden mit Akkus  angeboten.

Im Klartext bedeutet das, dass die selbe Lampe, betrieben mit Batterien, gegen das Gesetz verstößt. Oder, im Betrieb mit Akkus, StVO konform ist.

Darf ich meine Lampen also nicht mit Batterien betreiben wenn die Spannung über- oder unterschritten wird?

Genau genommen nicht, es sei denn man fährt Rennrad. Hier gibt es eine Ausnahmeregelung diese lässt auch eine geringere Nennspannung zu. Auch für Pedelecs, welche ihre Energie aus dem Akku beziehen bilden eine Ausnahme. Hier sind höhere Spannungen die Regel.

Und in der Praxis?

Für den Fall, dass Ihr doch mal in eine Polizeikontrolle geratet, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass die Leuchtmittel auf ihren Inhalt (Akku oder Batterie) geprüft werden. Gehört haben wir von einem solchen Fall jedenfalls noch nicht.

Auf was sollte man bei seiner Fahrrad Beleuchtung achten?

Ohne den  § 67 der StVO hoch und runter zu zitieren sind folgende Aspekte wichtig:

  1. Beleuchtung für Vorne- und Hinten
  2. Speichen Reflektoren erhöhen die Seitensichtbarkeit beim Queren von Kreuzungen und gehören an jedes Rad
  3. Reflektoren für Vorn- und Hinten erhöhen die Sichtbarkeit und stellen die letzte Reserve wenn die Beleuchtung versagt
  4. Pedal-Reflektoren lassen dich aus der Ferne als bewegtes Objekt wahrnehmen und erhöhen zusätzlich die Sicherheit
  5. Zusätzlich aber nicht vorgeschrieben ist reflektierende Kleidung bei häufigen Nachtfahrten sinnvoll
Fahrrad Beleuchtungsvorschriften gemäß StVO

Schaubild – Fahrrad Beleuchtungsvorschriften gemäß StVO

 

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